Wer kennt es nicht? Sie buchen Ihren Urlaub ein halbes Jahr im Voraus, fiebern darauf hin, können es kaum erwarten, endlich loszukommen – und dann hat das Flugzeug Verspätung. Bei einem Pauschalurlaub mit einem einfachen Direktflug nach Mallorca oder Gran Canaria hat eine Verzögerung nicht unbedingt katastrophale Konsequenzen. Was aber, wenn Sie wegen der Flugverspätung fürchten müssen, Ihren Anschlussflug oder den Shuttlebus am Zielflughafen nicht mehr zu erreichen?
Was im Fall einer Flugverspätung zu beachten ist
Die europäischen Fluggesellschaften sind seit 2004 verpflichtet, bei Flugverspätungen eine Ausgleichszahlung zu leisten. Dabei spielt die Dauer der Flugverzögerung eine entscheidende Rolle. Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt, was Sie beachten müssen und welche Ansprüche Sie geltend machen können.
Kurze Verzögerung bis zu einer Stunde
Warten Sie am Abfertigungsschalter – vielleicht kann das Flugzeug doch schneller starten und gegebenenfalls auch Zeit wieder gut machen.
Verzögerung ab zwei Stunden
Sie haben Anspruch auf Erfrischungsgetränke und eine Mahlzeit.
Verspätung ab drei Stunden
Es wird dringend geraten, mit der Fluggesellschaft Rücksprache zu halten. Unter Umständen kann eine Umbuchung möglich sein. Ebenfalls haben Sie Anspruch auf Erfrischungsgetränke und eine Mahlzeit, sowie die Möglichkeit, zu telefonieren oder einen Internetanschluss zu nutzen. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Person. Der Flughafen des Abflugs muss jedoch in der EU sein und die Flugdistanz spielt ebenfalls eine Rolle.
Ausgleichszahlungen nach Flugdistanz
- Unter 1500 km Flugdistanz: 250 Euro pro Person
- 1500 – 3500 km Flugdistanz: 400 Euro pro Person
- Ab 3500 km Flugdistanz: 600 Euro pro Person
Wichtig: Lassen Sie sich die Flugverspätung schriftlich am Schalter bestätigen. Zusätzlich sollten Sie alle Belege für Tickets, Speisen und Getränke aufbewahren, da Ihnen auf diese ebenfalls eine Entschädigungsleistung zu steht. Auch kann es hilfreich sein, sich mit anderen Fluggästen, die sich ebenfalls in der unangenehmen Situation befinden, zusammen zu tun und Kontaktdaten auszutauschen.
Ausgleichzahlung sind nicht immer möglich
Beachten Sie, dass Sie nur Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben, wenn Sie nicht selbst an der Verspätung schuld sind und rechtzeitig beim Check-In waren. Außerdem legt die Fluggastrechteverordnung fest, dass die Fluggesellschaft an der Flugverspätung schuld sein muss, um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben. Somit gibt es keine Entschädigungsleistung bei schlechtem Wetter, Luftraum- und Flughafensperren, Sicherheitsrisiken oder bei einem Vogelschlag (Zusammenprall des Flugzeugs mit einem oder mehreren Vögeln).
Sollte die Fluggesellschaft für die Flugverspätung verantwortlich sein, so haben Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Punkten Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung des Flugs. Bei kürzeren Entfernungen kann auch die Umbuchung des Flugtickets auf ein Bahnticket erfolgen.